Liebe Eltern, mit der aktuell geänderten Allgemeinverfügung werden ab dem 25.05. neben den Kindern mit Anrecht auf Notbetreuung auch die Vorschulkinder und deren Geschwisterkinder die Betreuung wahrnehmen können. Wichtig ist, dass die Betreuung nur in Anspruch genommen werden darf, wenn die Kinder vollständig frei von Krankheitsanzeichen (egal welcher Art!) sind! Hierzu müssen Sie als Erziehungsberechtigte, in Anlehnung an die Formulare zur Notbetreuung, eine entsprechende Erklärung abgeben.

In den Pfingstferien wird keine Schließzeit erfolgen, d.h. auch hier gewährleisten wir eine Notbetreuung. Dies alles stellt uns als Einrichtung vor große Herausforderungen - die Gruppen sollen nicht gemischt werden, frühere Öffnung mancher Gruppen ist damit nötig, gleichzeitig müssen die Mitarbeiterinnen den Urlaub nun versetzt in Anspruch nehmen, da geplante Schließzeiten nicht realisiert werden. Dies ist unser Auftrag vom Ministerium, das für die Eltern der kritischen Infrastruktur entsprechende Betreuung gewährleisten möchte.

Zur Frage der Elternbeiträge ist derzeit nicht klar, wie dies für die Eltern gestaltet wird. Evtl. ist für alle Eltern, die Betreuung in Anspruch nehmen auch der Monatsbeitrag wieder fällig. Wir haben uns bei den Landtagsabgeordneten dafür stark gemacht, dass die zugesagte Beitragsübernahme auch gilt, wenn nur wenige Tage der Betreuung in Anspruch genommen werden, leider gibt es aber noch keine konkreten Bestimmungen hierzu.